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Jugendfischereischein NRW

in TIER GERMANY 01.09.2013 18:28
von Tino • 106 Beiträge | 8 Punkte

Jugendliche unter 10 Jahren dürfen im Einwirkungskreis des Fischereischeininhabers beim Angeln assistieren und dabei auch die Angel halten. Ausgenommen sind die tierschutzrelevanten Vorgänge, insbesondere das Abhaken und das Töten von Fischen. Wer zwischen 10 und 16 Jahren alt ist, erhält ohne Prüfung den Jugendfischereischein. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Ab dem 13. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und erhalten dann mit Vollendung des 14. Lebensjahrs den regulären Fischereischein, mit dem sie ohne weitere Auflagen angeln dürfen.


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